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	<title>Rechtlicher Rahmen Archive - Datengenossenschaft</title>
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	<description>Ein Konsortium aus FSTI, Universität Stuttgart und BWGV</description>
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		<title>Datengenossenschaft konkret: Besonderheiten für Kleinstgenossenschaften</title>
		<link>https://www.datengenossenschaft.com/rechtlicher-rahmen-3/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Maximilian Werling]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 15 Jun 2022 10:00:08 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rechtlicher Rahmen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.datengenossenschaft.com/rechtlicher-rahmen-3/">Datengenossenschaft konkret: Besonderheiten für Kleinstgenossenschaften</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.datengenossenschaft.com">Datengenossenschaft</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<section class="l-section wpb_row height_auto"><div class="l-section-h i-cf"><div class="g-cols vc_row via_flex valign_top type_default stacking_default"><div class="vc_col-sm-12 wpb_column vc_column_container"><div class="vc_column-inner"><div class="wpb_wrapper"><div class="wpb_text_column"><div class="wpb_wrapper"><p>Der Blogbeitrag „<a href="https://www.datengenossenschaft.com/rechtlicher-rahmen1/" target="_blank" rel="noopener">Anforderungen an einen rechtlichen Rahmen</a>“ hat verdeutlicht, dass digitale Ökosysteme oftmals durch einen Zusammenschluss einiger weniger, eng miteinander vertrauter Unternehmen basieren.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund erscheint die Möglichkeit zur Gründung sogenannter Kleinstgenossenschaften besonders geeignet, um kooperativen Datenräumen – üblicherweise kleine Konsortien zwischen 3 und 10 Mitgliedern – die notwendige Governance-Struktur zu bieten.</p>
<p>Kleine Genossenschaften mit weniger als 20 Mitgliedern können im Vergleich zu größeren Genossenschaften ihre Gremienstruktur vereinfachen. Sie benötigen keinen Aufsichtsrat – es genügt ein Vorstand. Die Aufgaben des Aufsichtsrats übernimmt in diesem Fall die Generalversammlung.</p>
<p>Daneben hat die im Jahr 2017 in Kraft getretene Änderung des Genossenschaftsgesetzes die Möglichkeiten für Kleinstgenossenschaften maßgeblich erweitert. Unter bestimmten betriebswirtschaftlichen Voraussetzungen haben Kleinstgenossenschaften zusätzlich die Möglichkeit einer vereinfachten Prüfung (§ 53a GenG): Jede zweite Prüfung kann weniger aufwendig und damit kostengünstiger abgehalten werden. Dadurch soll der bürokratische Aufwand für kleine Genossenschaften so gering wie möglich gehalten werden.</p>
</div></div></div></div></div></div></div></section>
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		<title>Datengenossenschaft konkret: Bausteine des rechtlichen Rahmens</title>
		<link>https://www.datengenossenschaft.com/rechtlicher-rahmen2/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Maximilian Werling]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 08 Jun 2022 10:00:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rechtlicher Rahmen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.datengenossenschaft.com/rechtlicher-rahmen2/">Datengenossenschaft konkret: Bausteine des rechtlichen Rahmens</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.datengenossenschaft.com">Datengenossenschaft</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<section class="l-section wpb_row height_auto"><div class="l-section-h i-cf"><div class="g-cols vc_row via_flex valign_top type_default stacking_default"><div class="vc_col-sm-12 wpb_column vc_column_container"><div class="vc_column-inner"><div class="wpb_wrapper"><div class="wpb_text_column"><div class="wpb_wrapper"><p>Der Blogbeitrag „<a href="https://www.datengenossenschaft.com/rechtlicher-rahmen1/" target="_blank" rel="noopener">Anforderungen an eine Datengenossenschaft</a>“ hat gezeigt, dass der rechtliche Rahmen einer Genossenschaft auf statischen und dynamischen Elementen besteht. Die statischen Elemente dienen dazu, einen zeitlich stabilen Rahmen zu schaffen. Im Mittelpunkt dieser statischen Elemente stehen die Satzung sowie die Geschäftsordnung. Die dynamischen Elemente, welche spezifische Rechte und Pflichten der Mitglieder gegenüber der Genossenschaft definieren, können im Gegensatz zu den statischen Elementen einfach angepasst und erweitert werden. Beispiele für dynamische Elemente sind u. a. Regelordnungen als auch Lieferverträge.</p>
<p>In diesem Beitrag werden die dynamischen und statischen Elemente kurz definiert und deren Beziehung zueinander dargestellt. Der rechtliche Rahmen einer Genossenschaft setzt sich aus den nachfolgenden Elementen zusammen: Der Satzung, der Geschäftsordnung, dem Liefervertrag und der Regelordnung.</p>
<p>Im Zentrum einer Genossenschaft steht die Satzung, diese bildet für alle anderen Dokumente die Ausgangsbasis. In einer Satzung wird u. a. der Gegenstand einer Genossenschaft, die Rechte der Mitglieder, die Pflichten der Mitglieder sowie die Organe der Genossenschaft geregelt. Die Satzung ist zentraler Teil des Gründungsprozesses einer Genossenschaft und bleibt im Wesentlichen langfristig stabil. Änderungen sind aber mit Zustimmung der Generalversammlung und Eintragung in das Genossenschaftsregister möglich.</p>
<p>Die Satzung wird durch die Geschäftsordnung spezifiziert und ergänzt. In der Geschäftsordnung wird die Zusammenarbeit der Organe (Vorstand, Bevollmächtigter der Generalversammlung und Generalversammlung) detailliert definiert, insbesondere deren Befugnisse und Pflichten. Zudem werden die einzelnen Geschäftsführungsbereiche (bspw. Finanzen) beschrieben.</p>
<p>Die Regelordnung kann ebenfalls als eine Spezifizierung der Satzung angesehen werden, jedoch mit anderem Fokus. Der Fokus einer Regelordnung liegt üblicherweise auf der Spezifikation der Rechte und Pflichten der Mitglieder. Die Regelordnung kann hierbei schnell geändert und erweitert werden.</p>
<p>Sowohl die Satzung als auch die Regelordnung bilden einen Rahmen für die Lieferverträge, die mit jedem Mitglied und Dritten (externen Lieferanten bzw. Abnehmer) individuell abgeschlossen werden können. Das Zusammenspiel dieser Teilelemente wird in der nachfolgenden Abbildung veranschaulicht.</p>
</div></div><div class="w-image align_none"><div class="w-image-h"><img width="1024" height="451" src="https://www.datengenossenschaft.com/wp-content/uploads/2022/06/Beitrag2-1024x451.png" class="attachment-large size-large" alt="" decoding="async" loading="lazy" srcset="https://www.datengenossenschaft.com/wp-content/uploads/2022/06/Beitrag2-1024x451.png 1024w, https://www.datengenossenschaft.com/wp-content/uploads/2022/06/Beitrag2-400x176.png 400w, https://www.datengenossenschaft.com/wp-content/uploads/2022/06/Beitrag2-1536x676.png 1536w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></div></div></div></div></div></div></div></section>
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		<item>
		<title>Datengenossenschaft konkret: Anforderungen an einen rechtlichen Rahmen</title>
		<link>https://www.datengenossenschaft.com/rechtlicher-rahmen1/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Maximilian Werling]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Jun 2022 10:00:42 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rechtlicher Rahmen]]></category>
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										<content:encoded><![CDATA[<section class="l-section wpb_row height_auto"><div class="l-section-h i-cf"><div class="g-cols vc_row via_flex valign_top type_default stacking_default"><div class="vc_col-sm-12 wpb_column vc_column_container"><div class="vc_column-inner"><div class="wpb_wrapper"><div class="wpb_text_column"><div class="wpb_wrapper"><p>In dem vorangegangenen Blogpost wurde bereits die Wichtigkeit sowie die Zentralität der unternehmensübergreifenden Nutzung von Daten hervorgehoben. Hierbei wurde deutlich, dass die Grundlage für einen Datenaustausch zwischen verschiedenen Unternehmen, sogenannte digitale Plattformen (kooperative Datenräume) bilden. Diese kooperativen Datenräume vernetzen einzelne Unternehmen miteinander und bilden darüber hinaus die Grundlage, datengetriebene Services zu erstellen. Der Zusammenschluss dieser Unternehmen auf Basis geteilter Daten wird als digitales Ökosystem (oder IoT Ökosystem) bezeichnet. Das Ziel der durch ein digitales Ökosystem verbundenen Unternehmen ist es, gemeinsam ihre Wertschöpfungsaktivitäten über kooperative Datenräume zu koordinieren und dabei neuen Wert zu schaffen.</p>
<p>Der einführende Blogpost zu dem Thema „<a href="https://www.datengenossenschaft.com/digitale-oekosysteme-und-genossenschaften-wie-passt-das-zusammen/" target="_blank" rel="noopener">Digitale Ökosysteme und Genossenschaften</a>“ hebt bereits hervor, dass unternehmensübergreifende Kooperationen in Form von Genossenschaften in Deutschland eine lange Tradition haben. Eine Besonderheit von Genossenschaften ist, dass sich in dieser Form der Kooperation verschiedene Unternehmen zusammenschließen können, ohne dabei ihre jeweilige rechtliche Selbstständigkeit aufgeben zu müssen.</p>
<p>Der rechtliche Rahmen, der einer Genossenschaft zugrunde liegt, besteht auf der einen Seite aus statischen und auf der anderen Seite aus dynamischen Elementen. Die statischen Elemente dienen dazu, einen zeitlich stabilen Rahmen zu schaffen. Statische Elemente regeln das Zusammenspiel verschiedener zu einer Genossenschaft gehörender Institutionen. Besonders wichtig ist hier die Definition von Strukturen, Aufgaben und Zielen der Genossenschaft.</p>
<p>Die dynamischen Elemente, welche die Rechte und Pflichten der Mitglieder gegenüber der Genossenschaft definieren, können im Gegensatz zu den statischen Elementen einfach angepasst und erweitert werden.</p>
<p>Die Rechtsform einer Genossenschaft ist speziell für digitale Ökosysteme eine geeignete Form der Kooperation. Oftmals bilden sich digitale Ökosysteme durch den Zusammenschluss einiger weniger, eng miteinander vertrauter Unternehmen. Im Laufe der Zeit erden dann nach und nach weitere Unternehmen mit eingebunden, die auch zum Beispiel einer anderen Wertschöpfungsstufe angehören oder Konkurrenten sein können.</p>
<p align="justify">Das Zusammenspiel von Genossenschaften und digitalen Ökosystemen wird in den folgenden Blogbeiträgen weiter spezifiziert.</p>
</div></div></div></div></div></div></div></section>
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