Datengenossenschaft konkret: Bausteine des rechtlichen Rahmens

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Autor

Patrick Weber
Ferdinand-Steinbeis-Institut

Der Blogbeitrag „Anforderungen an eine Datengenossenschaft“ hat gezeigt, dass der rechtliche Rahmen einer Genossenschaft auf statischen und dynamischen Elementen besteht. Die statischen Elemente dienen dazu, einen zeitlich stabilen Rahmen zu schaffen. Im Mittelpunkt dieser statischen Elemente stehen die Satzung sowie die Geschäftsordnung. Die dynamischen Elemente, welche spezifische Rechte und Pflichten der Mitglieder gegenüber der Genossenschaft definieren, können im Gegensatz zu den statischen Elementen einfach angepasst und erweitert werden. Beispiele für dynamische Elemente sind u. a. Regelordnungen als auch Lieferverträge.

In diesem Beitrag werden die dynamischen und statischen Elemente kurz definiert und deren Beziehung zueinander dargestellt. Der rechtliche Rahmen einer Genossenschaft setzt sich aus den nachfolgenden Elementen zusammen: Der Satzung, der Geschäftsordnung, dem Liefervertrag und der Regelordnung.

Im Zentrum einer Genossenschaft steht die Satzung, diese bildet für alle anderen Dokumente die Ausgangsbasis. In einer Satzung wird u. a. der Gegenstand einer Genossenschaft, die Rechte der Mitglieder, die Pflichten der Mitglieder sowie die Organe der Genossenschaft geregelt. Die Satzung ist zentraler Teil des Gründungsprozesses einer Genossenschaft und bleibt im Wesentlichen langfristig stabil. Änderungen sind aber mit Zustimmung der Generalversammlung und Eintragung in das Genossenschaftsregister möglich.

Die Satzung wird durch die Geschäftsordnung spezifiziert und ergänzt. In der Geschäftsordnung wird die Zusammenarbeit der Organe (Vorstand, Bevollmächtigter der Generalversammlung und Generalversammlung) detailliert definiert, insbesondere deren Befugnisse und Pflichten. Zudem werden die einzelnen Geschäftsführungsbereiche (bspw. Finanzen) beschrieben.

Die Regelordnung kann ebenfalls als eine Spezifizierung der Satzung angesehen werden, jedoch mit anderem Fokus. Der Fokus einer Regelordnung liegt üblicherweise auf der Spezifikation der Rechte und Pflichten der Mitglieder. Die Regelordnung kann hierbei schnell geändert und erweitert werden.

Sowohl die Satzung als auch die Regelordnung bilden einen Rahmen für die Lieferverträge, die mit jedem Mitglied und Dritten (externen Lieferanten bzw. Abnehmer) individuell abgeschlossen werden können. Das Zusammenspiel dieser Teilelemente wird in der nachfolgenden Abbildung veranschaulicht.