Datengenossenschaft konkret: Anforderungen an einen rechtlichen Rahmen

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Autor

Patrick Weber
Ferdinand-Steinbeis-Institut

In dem vorangegangenen Blogpost wurde bereits die Wichtigkeit sowie die Zentralität der unternehmensübergreifenden Nutzung von Daten hervorgehoben. Hierbei wurde deutlich, dass die Grundlage für einen Datenaustausch zwischen verschiedenen Unternehmen, sogenannte digitale Plattformen (kooperative Datenräume) bilden. Diese kooperativen Datenräume vernetzen einzelne Unternehmen miteinander und bilden darüber hinaus die Grundlage, datengetriebene Services zu erstellen. Der Zusammenschluss dieser Unternehmen auf Basis geteilter Daten wird als digitales Ökosystem (oder IoT Ökosystem) bezeichnet. Das Ziel der durch ein digitales Ökosystem verbundenen Unternehmen ist es, gemeinsam ihre Wertschöpfungsaktivitäten über kooperative Datenräume zu koordinieren und dabei neuen Wert zu schaffen.

Der einführende Blogpost zu dem Thema „Digitale Ökosysteme und Genossenschaften“ hebt bereits hervor, dass unternehmensübergreifende Kooperationen in Form von Genossenschaften in Deutschland eine lange Tradition haben. Eine Besonderheit von Genossenschaften ist, dass sich in dieser Form der Kooperation verschiedene Unternehmen zusammenschließen können, ohne dabei ihre jeweilige rechtliche Selbstständigkeit aufgeben zu müssen.

Der rechtliche Rahmen, der einer Genossenschaft zugrunde liegt, besteht auf der einen Seite aus statischen und auf der anderen Seite aus dynamischen Elementen. Die statischen Elemente dienen dazu, einen zeitlich stabilen Rahmen zu schaffen. Statische Elemente regeln das Zusammenspiel verschiedener zu einer Genossenschaft gehörender Institutionen. Besonders wichtig ist hier die Definition von Strukturen, Aufgaben und Zielen der Genossenschaft.

Die dynamischen Elemente, welche die Rechte und Pflichten der Mitglieder gegenüber der Genossenschaft definieren, können im Gegensatz zu den statischen Elementen einfach angepasst und erweitert werden.

Die Rechtsform einer Genossenschaft ist speziell für digitale Ökosysteme eine geeignete Form der Kooperation. Oftmals bilden sich digitale Ökosysteme durch den Zusammenschluss einiger weniger, eng miteinander vertrauter Unternehmen. Im Laufe der Zeit erden dann nach und nach weitere Unternehmen mit eingebunden, die auch zum Beispiel einer anderen Wertschöpfungsstufe angehören oder Konkurrenten sein können.

Das Zusammenspiel von Genossenschaften und digitalen Ökosystemen wird in den folgenden Blogbeiträgen weiter spezifiziert.