Aus der Praxis: Betriebsbereitschaft im Sägewerksumfeld 2

„Photo by Unsplash

Autor

Sebastian Renken
Ferdinand-Steinbeis-Institut

Patrick Weber
Ferdinand-Steinbeis-Institut

Durchführung einer Gründungsversammlung

Aufbauend auf dem Blogbeitrag „Initiierung des Partnernetzwerks und Definition eines gemeinsamen Wertschöpfungsszenarios“ wird in diesem Blogbeitrag dargestellt, wie Verbindlichkeit für die Kooperation geschaffen werden kann. Bereits initiierte Datengenossenschaften können durch die Durchführung einer Gründungsversammlung Verbindlichkeit für die Datenkooperation schaffen. In der nachfolgenden Abbildung wird der Fokus dieses Beitrags in das Vorgehen für die Gestaltung von Datengenossenschaften eingeordnet.

In der Praxis kann beobachtet werden, dass immer mehr Ökosysteme initiiert werden. Aktuell stellt es für Unternehmen aber eine Herausforderung dar, diese Datenkooperationen zu verstetigen und Verbindlichkeit zu schaffen. Datengenossenschaften dienen dazu, einen rechtlichen Rahmen und damit eine Verbindlichkeit für die Kooperation zu schaffen.

Nachdem im März der erste Workshop und die Definition des Wertschöpfungsszenarios stattfand, wurde im April die Gründungsversammlung der Datengenossenschaft zur Steigerung der Betriebsbereitschaft durchgeführt. In der Gründungsversammlung wurden sowohl der Gegenstand der Kooperation als auch die Rolle der Genossenschaft, des Vorstands und des Bevollmächtigten festgehalten. Diese Aspekte werden im Folgenden erklärt:

  • Gegenstand der Kooperation: Gegenstand der Genossenschaft für die Steigerung der Betriebsbereitschaft eG i.G. ist die kooperative Nutzung eines geteilten Datenbestands, der Zustandsdaten von bestimmten Anlagen enthält. Zu diesen Anlagen gehören unter anderem eine Bandsäge, ein Hacker und eine Hobelmaschine. Anhand der Zustandsdaten werden die Anlagen überwacht und deren Betriebsbereitschaft kann gesteigert werden.
  • Rolle der Genossenschaft in der Datenkooperation: In der Datengenossenschaft zur Steigerung der Betriebsbereitschaft bildet die Genossenschaft primär den rechtlichen Rahmen der Datenkooperation, der es ermöglicht, Zustands- und Kontextdaten kooperativ zu nutzen. Zustandsdaten beschreiben hierbei den Zustand der Anlage, es handelt sich beispielsweise um Temperaturen, Fehlerströme oder Stromverbrauchswerte. Kontextdaten dagegen ergänzen die Zustandsdaten zu aussagekräftigen Informationen. Bei Kontexten kann es sich somit um Schwellwerte oder Betriebskosten handeln, aber genauso um den Hersteller einer Anlage und den Anlagentyp.
  • Vorstand und Bevollmächtigter: Die Mitglieder der Genossenschaft haben aus ihrem Kreis den Geschäftsführer eines Mitgliedsunternehmens zum Vorstand gewählt. Außerdem erfolgte die Wahl des Vertreters eines zweiten Unternehmens zum Bevollmächtigten der Datengenossenschaft.

Die Durchführung der Gründungsversammlung und das Aufsetzen einer gemeinsamen Satzung befähigt die Unternehmen in der Datengenossenschaft zur Steigerung der Betriebsbereitschaft eG i.G. zur Schaffung von Verbindlichkeit für die Datenkooperation. Diese Verbindlichkeit war für die Mitglieder wichtig, um die Grundlage für den gemeinsamen Aufbau der technischen Infrastruktur sowie der digitalen Abbilder zu schaffen. Zusätzlich war es für die Mitglieder bedeutsam, diese Verbindlichkeit herbeizuführen, um die nächsten Schritte in den Ausbau des Servicegeschäfts zu gehen. Hierfür war es für die Mitglieder essenziell, sich darauf verlassen zu können, dass die anderen Partner der Datengenossenschaft die definierten Daten, in der festgehaltenen Qualität und Quantität einbringen. Dieses Commitment der Mitglieder konnte über die Gründungsversammlung und die Satzung hergestellt werden.

Lesen Sie im nächsten Beitrag mehr zu der prototypischen Lösung und wie diese helfen kann, Ziel und Modus der Datenkooperation zu schärfen.