Aus der Praxis: Management von KSS im Produktionskontext 2

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Autor

Lisa Hörnig
Universität Stuttgart Lehrstuhl für Controlling

Henning Baars
Universität Stuttgart Lehrstuhl für Wirtschaftsinformatik 1

Durchführung einer Gründungsversammlung

Aufbauend auf dem Blogbeitrag „Initiierung des Partnernetzwerks und Definition eines gemeinsamen Wertschöpfungsszenarios“ wird in diesem Blogbeitrag dargestellt, wie Verbindlichkeit für die Kooperation geschaffen werden kann. Bereits initiierte Datengenossenschaften können durch die Durchführung einer Gründungsversammlung Verbindlichkeit für die Datenkooperation schaffen. In der nachfolgenden Abbildung wird der Fokus dieses Beitrags in das Vorgehen für die Gestaltung von Datengenossenschaften eingeordnet.

In der Praxis kann beobachtet werden, dass immer mehr Kooperationen in Ökosystemen initiiert werden. Aktuell stellt es für Unternehmen aber eine Herausforderung dar, diese Datenkooperationen zu verstetigen und damit Verbindlichkeit zu schaffen. Die Erfahrungen aus dem Kühlschmierstoff (KSS) Pilotprojekts zeigen, dass durch die frühe Durchführung einer Gründungsversammlung Verbindlichkeit für die Kooperation auf Datenebene hergestellt werden kann. Im Rahmen der Gründungsversammlung verschriftlichen die Mitglieder die kooperativen Ziele sowie die Rechte und Pflichten der Mitglieder in Form einer Satzung. Aus den Erfahrungen der KSS Datengenossenschaft konnten wichtige Aspekte abstrahiert werden, die im Rahmen der Gründungsversammlung diskutiert und in der Satzung festgehalten werden. Diese Aspekte werden nachfolgend aufgelistet:

  • Gegenstand der Kooperation: Die Mitglieder der KSS Datengenossenschaft definierten als Gegenstand der Kooperation die Zurverfügungstellung eines kooperativ genutzten Datenbestands, der die Mitarbeiter zur datenbasierten Optimierung des Gesamtversorgungsprozesses mit KSS sowie die Generierung neuer Wertschöpfung durch datengetriebene Erkenntnisse befähigt.
  • Rolle der Genossenschaft in der Datenkooperation: Die Rolle der Genossenschaft innerhalb des KSS Konsortiums umfasst die Erhebung und Verarbeitung der von den Mitgliedern zur Verfügung gestellten Zustands- und Kontextdaten. Insbesondere stellt die Genossenschaft einen gemeinsam nutzbaren Datenraum zur Verfügung.
  • Umgang mit Daten nach dem Ausscheiden eines Mitglieds: Die Mitglieder der KSS Genossenschaft hielten in der Satzung fest, dass Zustandsdaten, die ein Mitglied bis zum Zeitpunkt seines Ausscheidens aus der Genossenschaft in diese eingebracht hat, nach dem Ausscheiden in der Genossenschaft verbleiben. Betriebliche Kontextinformationen, branchenspezifisches Know-how und Spezialwissen, welches von dem ausscheidenden Mitglied eingebracht wurden, sind unverzüglich zu löschen oder zu anonymisieren.
  • Rechte und Pflichten der Mitglieder: Die Mitglieder der KSS Datengenossenschaft verpflichten sich u.a. dazu, die gemeinsam definierten Regelungen und Vorschriften zu erfüllen. Hierzu gehört insbesondere die quantitativ und qualitativ angemessene Lieferung definierter Daten.
  • Vorstand und Bevollmächtigter: Die Mitglieder der Genossenschaft haben aus ihrem Kreis den Geschäftsführer eines Mitgliedsunternehmens zum Vorstand gewählt. Außerdem wurde der Vertreter eines zweiten Unternehmens zum Bevollmächtigten der Datengenossenschaft gewählt.

Zusätzlich wurden weitere Aspekte in der Gründungsversammlung festgehalten. Beispielsweise die Rechte der Mitgliederversammlung (Generalversammlung) und die Regelungen die zwischen Vorstand und Generalversammlung gelten.

Die Durchführung der Gründungsversammlung und das Aufsetzen einer gemeinsamen Satzung befähigt die Unternehmen in der KSS Datengenossenschaft i.G. zur Schaffung von Verbindlichkeit für die Datenkooperation. Diese Verbindlichkeit war für die Mitglieder besonders wichtig, um die Grundlage für den gemeinsamen Aufbau der technischen Infrastruktur sowie der digitalen Abbilder zu schaffen. Zusätzlich war es für die Mitglieder bedeutsam, diese Verbindlichkeit herbeizuführen, um die nächsten Schritte in den Ausbau des Servicegeschäfts zu gehen. Hierfür war es für die Mitglieder essenziell, sich darauf verlassen zu können, dass die anderen Partner der Datengenossenschaft die definierten Daten, in der festgehaltene Qualität und Quantität einbringen. Dieses Commitment der Mitglieder konnte über die Gründungsversammlung und die Satzung hergestellt werden.

Lesen Sie im nächsten Beitrag mehr zu der prototypischen Lösung und wie diese helfen kann, Ziel und Modus der Datenkooperation zu schärfen.